Ein Fahrradunfall kann schnell passieren – ob durch ein Auto, einen anderen Radfahrer, einen Fußgänger oder sogar durch ein Tier. Doch wer kommt für den Schaden auf? Welche Rechte hat der Geschädigte? Und wie sichert man diese am besten ab?
Das deutsche Zivilrecht schreibt in § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vor, dass derjenige, der einen Schaden verursacht, diesen vollständig ersetzen muss. Ziel ist es, den Geschädigten so zu stellen, als hätte der Unfall nie stattgefunden. In der Praxis bedeutet das: Nicht nur offensichtliche Schäden wie ein verbogenes Rad müssen ersetzt werden, sondern auch Folgekosten, die durch den Unfall entstehen. Dazu zählen etwa Anwaltskosten, Gutachterkosten oder auch eine Wertminderung des Fahrrads.
Hat der Unfallverursacher eine Haftpflichtversicherung – etwa eine Kfz-Haftpflicht oder eine private Haftpflichtversicherung – dann übernimmt diese alle gerechtfertigten Kosten, die durch den Unfall entstanden sind. Dazu gehören insbesondere:
Ein Gutachten eines neutralen, unabhängigen Sachverständigen erfüllt mehrere zentrale Funktionen:
Ein Gutachten dokumentiert genau, was beschädigt wurde, wie der Schaden aussieht und in welchem Zustand das Fahrrad sich befindet. Oft enthält es auch Angaben zur möglichen Ursache des Schadens. Diese Informationen sind besonders wichtig, wenn es zu Streitigkeiten über den Unfallhergang oder die Höhe des Schadens kommt. Ohne ein solches Gutachten fehlt häufig eine objektive Grundlage, um Ansprüche zu beweisen.
Ein Gutachten hilft nicht nur bei der Klärung der Schuldfrage, sondern ist auch notwendig, um den finanziellen Schaden korrekt zu beziffern. Denn die Versicherung zahlt nur, wenn sie genau weiß, wie hoch der Schaden ist. Das gilt auch für den Fall, dass das Fahrrad eine dauerhafte Wertminderung erleidet oder nicht mehr nutzbar ist.
Versicherungen beauftragen häufig eigene Gutachter. Diese könnten im Zweifelsfall im Interesse der Versicherung bewerten und den Schaden geringer einschätzen. Ein selbst gewählter Gutachter dagegen arbeitet ausschließlich im Interesse des Geschädigten. Das sorgt für mehr Fairness und Transparenz.
Wenn der Fall vor Gericht landet – etwa, weil die Versicherung sich weigert zu zahlen oder die Schuldfrage unklar ist – dann dient das Gutachten als wichtiges Beweismittel. Gerade bei komplexeren Unfallkonstellationen ist das oft entscheidend.
Je nach Art des Unfalls unterscheiden sich die rechtlichen Zuständigkeiten und Herausforderungen. Hier ein Überblick über die häufigsten Szenarien:
In diesen Fällen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers zuständig. Aufgrund der großen Massendifferenz sind die Schäden beim Fahrrad oft erheblich – es kann zu schweren Verletzungen und hohen Sachschäden kommen.
Ein Gutachten ist hier besonders wichtig, weil es:
Hier handelt es sich in der Regel um einen Fall für die private Haftpflichtversicherung. Problematisch ist oft die Beweissicherung, insbesondere wenn der Unfall an abgelegenen Orten wie im Wald oder auf einem Gehweg ohne Zeugen passiert.
In solchen Fällen ist ein Gutachten eines spezialisierten Sachverständigen – etwa des Bundes deutscher Fahrrad-Sachverständiger (BdFS) – besonders hilfreich. Es kann helfen, auch bei unklarer Schuldfrage objektive Fakten zu liefern. Wichtig ist das auch wegen der Möglichkeit einer Mithaftung, etwa wenn beide Radfahrer einen Teil der Verantwortung tragen.
Läuft ein Hund auf die Straße oder springt ein Reh plötzlich vor das Fahrrad, kann es zu gefährlichen Situationen kommen. In diesen Fällen ist – je nach Tierart und Umständen – die Tierhalter-Haftpflichtversicherung zuständig. Diese muss prüfen, ob der Tierhalter seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
Ein technisches Gutachten kann hier helfen, den genauen Hergang des Unfalls zu rekonstruieren und zu bewerten, ob und in welchem Umfang der Tierhalter haftbar gemacht werden kann.
Damit der Sachverständige den Schaden umfassend und korrekt bewerten kann, sollten folgende Informationen bereitgestellt werden:
Wer in einen Fahrradunfall verwickelt ist, sollte schnell handeln. Ein unabhängiges Gutachten schützt nicht nur die eigenen Rechte, sondern ist auch die Grundlage dafür, dass die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten vollständig übernimmt. Ohne objektive Schadensdokumentation kann es passieren, dass berechtigte Ansprüche abgelehnt oder nur teilweise erstattet werden.
Sie hatten einen Fahrradunfall und möchten sicherstellen, dass Ihre Ansprüche vollständig durchgesetzt werden? Vertrauen Sie auf ein unabhängiges, rechtssicheres Gutachten.