KFZ Sachverständiger Greven Daniel Jahn
Daniel Jahn - KFZ Sachverständiger in Greven

Autounfall der Versicherung melden: Was muss ich beachten?

Daniel Jahn

Daniel Jahn, Ihr KFZ-Gutachter

KONTAKT: 0172 - 21 28 230Logo Classic Analytics

Ein Autounfall ist immer eine unerfreuliche Erfahrung, und die anschließende Schadensregulierung kann oft kompliziert sein. Ein wichtiger Bestandteil der Schadensbewertung ist das Kfz-Gutachten. Doch wer muss den Autounfall der Versicherung melden und trägt die Kosten für ein Gutachten?

Wer muss den Schaden der Versicherung melden?

Damit eine Schadensregulierung erfolgen kann, muss der Unfall bei der Versicherung gemeldet werden. Wer die Meldung vornimmt, hängt von der Schuldfrage ab. Meistens handelt es sich jedoch um die Person, die den Schaden verursacht hat.

Unverschuldeter Unfall

Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, muss der Unfallgegner seine Haftpflichtversicherung informieren. Diese setzt sich anschließend mit Ihnen in Verbindung, um den Schaden zu regulieren. Es ist jedoch ratsam, auch selbst Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufzunehmen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass der Schaden ordnungsgemäß gemeldet wurde und vermeiden mögliche Missverständnisse oder Verzögerungen. Eine frühzeitige Meldung kann auch helfen, Beweise zu sichern und den gesamten Prozess zu beschleunigen.

Selbstverschuldeter Unfall

Tragen Sie die Schuld am Unfall, sind Sie verpflichtet, Ihre eigene Haftpflichtversicherung zu informieren. Dies ist wichtig, damit Ihre Versicherung den Schaden an Dritte regulieren kann. Um den eigenen Schaden reguliert zu bekommen, müssen Sie zudem Kontakt mit Ihrer Kaskoversicherung aufnehmen. Diese deckt in der Regel Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch selbstverschuldete Unfälle oder andere Risiken wie Vandalismus oder Naturgewalten entstanden sind. Eine schnelle Meldung kann auch hier helfen, den Schaden zügig und reibungslos zu bearbeiten.

Teilschuld

Bei einer Teilschuld müssen beide Parteien ihre jeweiligen Haftpflichtversicherungen informieren. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, klare und umfassende Informationen zu liefern, um den Unfallhergang genau zu dokumentieren. Beide Versicherungen prüfen dann die Ansprüche und teilen die Kosten entsprechend der festgestellten Schuldverteilung auf. Es steht Ihnen zudem frei, auch die gegnerische Versicherung direkt zu kontaktieren, um den Prozess zu beschleunigen und zusätzliche Klarheit zu schaffen. Hier gibt es die Möglichkeit einen sehr großen Teil der Kosten auf die eigene Vollkaskoversicherung auf zuteilen, sodass am Ende nur eine kleine Summe selbst getragen werden muss.

Fahrerflucht des Unfallgegners

Wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht, ist schnelles Handeln gefragt. Notieren Sie sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs und versuchen Sie, so viele Details wie möglich zu erfassen, z.B. Fahrzeugtyp, Farbe und mögliche Zeugen. Wenden Sie sich anschließend an den Zentralruf der Autoversicherer (0800 2502600). Dort können Sie die Versicherung des Unfallgegners herausfinden und den Schaden melden. Es ist auch ratsam, die Polizei zu informieren, da Fahrerflucht eine Straftat darstellt und strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

Wie sieht der Ablauf nach einem Unfall aus?

  1. Unfall melden: Melden Sie den Unfall umgehend bei der zuständigen Versicherung. Die Fristen hierfür variieren, sind aber im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. In der Regel sollte dies innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Bei schweren Verletzungen oder Todesfällen muss der Unfall innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Diese Fristen dienen dazu, eine zügige Bearbeitung des Schadens zu gewährleisten und die notwendigen Schritte schnellstmöglich einzuleiten.
  2. Unabhängigen Gutachter beauftragen: Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter wie Kfz-Gutachter Jahn, um eine objektive Bewertung des Schadens zu erhalten. Ein unabhängiger Gutachter stellt sicher, dass die Schadensbewertung fair und neutral erfolgt. Diese Unabhängigkeit ist besonders wichtig, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden, die auftreten können, wenn ein von der Versicherung beauftragter Gutachter den Schaden bewertet.
  3. Gutachten erstellen: Der unabhängige Gutachter erstellt ein detailliertes Gutachten über den Schaden. Dieses Gutachten umfasst eine gründliche Inspektion des Fahrzeugs, die Erfassung aller sichtbaren und unsichtbaren Schäden sowie eine Einschätzung der Reparaturkosten. Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadensregulierung und ist entscheidend für die Festlegung der Entschädigungssumme. Ein ausführliches und präzises Gutachten kann auch dazu beitragen, spätere Streitigkeiten mit der Versicherung zu vermeiden.
  4. Schadensregulierung: Die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten für die Reparatur, einen Mietwagen und gegebenenfalls die Wertminderung Ihres Fahrzeugs. Auf Basis des Gutachtens werden die notwendigen Reparaturmaßnahmen eingeleitet. Die Schadensregulierung umfasst zudem die Erstattung von Mietwagenkosten, falls Ihr Fahrzeug während der Reparaturzeit nicht fahrbereit ist. Bei erheblichen Schäden, die den Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs mindern, wird auch eine Wertminderung ausgeglichen.

Was übernimmt die Versicherung?

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt in der Regel folgende Kosten:

  • Kfz-Gutachten: Die Kosten für das Gutachten werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen, sofern der Geschädigte keine Schuld am Unfall hat. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Geschädigte keine zusätzlichen finanziellen Belastungen durch die Erstellung des Gutachtens hat.
  • Reparaturkosten: Die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs des Geschädigten werden übernommen. Dies umfasst alle notwendigen Arbeiten, um das Fahrzeug wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen.
  • Mietwagenkosten: Während der Reparaturzeit oder bei einem Totalschaden werden die Kosten für einen Mietwagen erstattet. Dies stellt sicher, dass Sie auch während der Reparaturzeit mobil bleiben.
  • Wertminderung: Bei einem erheblichen Schaden wird auch eine Wertminderung des Fahrzeugs ausgeglichen. Dies berücksichtigt den Verlust an Marktwert, den Ihr Fahrzeug durch den Unfall erleidet.
  • Rechtsanwaltskosten: In Fällen eines Verkehrsunfalls, bei dem der Geschädigte keine Schuld trägt, werden die Rechtsanwaltskosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.

Autounfall der Versicherung melden: Ich unterstütze Sie

Ich übernehme die Schadensmeldung bei der Versicherung und kümmere mich um die vollständige Schadensregulierung, damit Sie sich um nichts weiter sorgen müssen. Ich unterstütze Sie bei jedem Schritt und sorge für eine schnelle und reibungslose Abwicklung.

Sie waren mit mir und meiner Arbeit zufrieden? 
- Dann würde ich mich sehr über eine Bewertung bei Google freuen!
Sie benötigen ein Gutachten?
Über das Schadensformular können Sie mir schnell und einfach Bilder und Daten zukommen lassen.
© 2024
Sachverständigenbüro Daniel Jahn
• Paulusstraße 13 • 48268 Greven •
0172 - 21 28 230 •02571 - 873 00 12 •info@kfz-gutachter-jahn.de
KFZ Gutachter MünsterKFZ Gutachter EmsdettenKFZ Gutachter SaerbeckKFZ Gutachter Nordwalde