Ein Autounfall ist immer eine unerfreuliche Erfahrung, und die anschließende Schadensregulierung kann oft kompliziert sein. Ein wichtiger Bestandteil der Schadensbewertung ist das Kfz-Gutachten. Doch wer muss den Autounfall der Versicherung melden und trägt die Kosten für ein Gutachten?
Damit eine Schadensregulierung erfolgen kann, muss der Unfall bei der Versicherung gemeldet werden. Wer die Meldung vornimmt, hängt von der Schuldfrage ab. Meistens handelt es sich jedoch um die Person, die den Schaden verursacht hat.
Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, muss der Unfallgegner seine Haftpflichtversicherung informieren. Diese setzt sich anschließend mit Ihnen in Verbindung, um den Schaden zu regulieren. Es ist jedoch ratsam, auch selbst Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufzunehmen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass der Schaden ordnungsgemäß gemeldet wurde und vermeiden mögliche Missverständnisse oder Verzögerungen. Eine frühzeitige Meldung kann auch helfen, Beweise zu sichern und den gesamten Prozess zu beschleunigen.
Tragen Sie die Schuld am Unfall, sind Sie verpflichtet, Ihre eigene Haftpflichtversicherung zu informieren. Dies ist wichtig, damit Ihre Versicherung den Schaden an Dritte regulieren kann. Um den eigenen Schaden reguliert zu bekommen, müssen Sie zudem Kontakt mit Ihrer Kaskoversicherung aufnehmen. Diese deckt in der Regel Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch selbstverschuldete Unfälle oder andere Risiken wie Vandalismus oder Naturgewalten entstanden sind. Eine schnelle Meldung kann auch hier helfen, den Schaden zügig und reibungslos zu bearbeiten.
Bei einer Teilschuld müssen beide Parteien ihre jeweiligen Haftpflichtversicherungen informieren. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, klare und umfassende Informationen zu liefern, um den Unfallhergang genau zu dokumentieren. Beide Versicherungen prüfen dann die Ansprüche und teilen die Kosten entsprechend der festgestellten Schuldverteilung auf. Es steht Ihnen zudem frei, auch die gegnerische Versicherung direkt zu kontaktieren, um den Prozess zu beschleunigen und zusätzliche Klarheit zu schaffen. Hier gibt es die Möglichkeit einen sehr großen Teil der Kosten auf die eigene Vollkaskoversicherung auf zuteilen, sodass am Ende nur eine kleine Summe selbst getragen werden muss.
Wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht, ist schnelles Handeln gefragt. Notieren Sie sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs und versuchen Sie, so viele Details wie möglich zu erfassen, z.B. Fahrzeugtyp, Farbe und mögliche Zeugen. Wenden Sie sich anschließend an den Zentralruf der Autoversicherer (0800 2502600). Dort können Sie die Versicherung des Unfallgegners herausfinden und den Schaden melden. Es ist auch ratsam, die Polizei zu informieren, da Fahrerflucht eine Straftat darstellt und strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt in der Regel folgende Kosten:
Autounfall der Versicherung melden: Ich unterstütze Sie
Ich übernehme die Schadensmeldung bei der Versicherung und kümmere mich um die vollständige Schadensregulierung, damit Sie sich um nichts weiter sorgen müssen. Ich unterstütze Sie bei jedem Schritt und sorge für eine schnelle und reibungslose Abwicklung.