KFZ Sachverständiger Greven Daniel Jahn
Daniel Jahn - KFZ Sachverständiger in Greven

Restwertermittlung nach Unfall – Wie Sie den Wert Ihres Fahrzeugs optimal bestimmen

Daniel Jahn

Daniel Jahn, Ihr KFZ-Gutachter

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Restwertermittlung nach einem Unfall: die wichtigsten Fragen zuerst:

Ein Autounfall kann viele Fragen aufwerfen, besonders wenn der Schaden am Fahrzeug so groß ist, dass eine Reparatur unwirtschaftlich erscheint. In solchen Fällen steht die Restwertermittlung nach dem Unfall im Vordergrund. Der Restwert eines Fahrzeugs spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung der Entschädigung, die der Geschädigte von der Versicherung erhält. Hier erkläre ich im Detail, wie der Restwert ermittelt wird, welche Beträge bei einem Totalschaden ausgezahlt werden und welche Rolle die Versicherung dabei spielt.

Was ist der Restwert? Der Restwert beschreibt den Marktwert eines Fahrzeugs nach einem Unfall in beschädigtem Zustand.

Wer ermittelt den Restwert? Ein unabhängiger Kfz-Gutachter oder die Versicherung bestimmt den Restwert anhand des Fahrzeugzustands, des Alters und der Marktlage.

Totalschaden: Was wird ausgezahlt? Die Versicherung zahlt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Gutachten: Wann wird es erstellt? Es wird in der Regel bei Haftpflichtschäden erstellt wenn Sie keine Schuld an dem Unfallhaben oder bei Streitigkeiten.

Wann zahlt die Versicherung? Bei einem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung, bei Vollkaskoschäden hängt es vom Tarif der eigenen Versicherung ab.

Was passiert mit dem Unfallfahrzeug? Sie können es behalten oder verkaufen, wobei der Restwert immer vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird.

Warum einen unabhängigen Gutachter einschalten?

Als unabhängiger Gutachter kann ich Ihnen dabei helfen, eine neutrale und fundierte Einschätzung des Restwerts Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall zu erhalten. Meine Aufgabe ist es, objektiv und transparent zu bewerten.

  • Unabhängige Bewertung: Ich biete Ihnen eine faire und neutrale Bewertung Ihres Fahrzeugs, damit Sie eine klare Grundlage für Ihre Entscheidungen haben.
  • Umfassende Expertise: Durch meine Erfahrung und Fachkenntnis berücksichtige ich alle relevanten Faktoren, wie den Zustand des Fahrzeugs, Marktbedingungen und individuelle Besonderheiten, um den Restwert präzise zu ermitteln.
  • Transparente Gutachten: Sie erhalten von mir eine detaillierte und nachvollziehbare Einschätzung, die Ihnen Klarheit verschafft und eine transparente Basis für weitere Schritte bildet.
  • Verlässliche Entscheidungsgrundlage: Mit meiner Expertise unterstütze ich Sie dabei, informierte Entscheidungen zu treffen, sei es zur Reparatur oder zum Verkauf des Fahrzeugs.

Wie wird der Restwert nach einem Unfall ermittelt?

Der Restwert beschreibt den verbliebenen Marktwert eines Fahrzeugs in seinem beschädigten Zustand. Um diesen Wert festzustellen, beauftragt entweder die Versicherung oder der Geschädigte selbst einen unabhängigen Kfz-Gutachter. Der Sachverständige untersucht das Unfallfahrzeug und nimmt eine Schätzung vor. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die den Wert beeinflussen:

  • Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall: Der allgemeine Pflegezustand, bestehende Vorschäden sowie die bisherige Nutzung des Fahrzeugs fließen in die Bewertung ein.
  • Alter und Kilometerstand: Je älter das Fahrzeug ist und je mehr Kilometer es gefahren wurde, desto geringer ist der Restwert.
  • Marktlage für vergleichbare Fahrzeuge: Wie hoch ist die Nachfrage nach ähnlichen Modellen auf dem Gebrauchtwagenmarkt? Dies beeinflusst den Wert.
  • Mögliche Verwertung: Je nachdem, ob das Fahrzeug repariert oder nur noch als Ersatzteilträger genutzt werden kann, variiert der Restwert.
  • Regionale Unterschiede: Die Preise können regional unterschiedlich ausfallen, je nachdem, wie viele potenzielle Käufer in der Region ansässig sind.

Nach der Begutachtung werden oft Angebote von Restwertbörsen eingeholt, bei denen spezialisierte Händler beschädigte Fahrzeuge erwerben. Das höchste Angebot dient in der Regel als Grundlage für den Restwert, den die Versicherung berücksichtigt.

Was erhält man bei einem Totalschaden?

Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Das bedeutet, dass es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, das Fahrzeug wieder instand zu setzen. In diesem Fall zahlt die Versicherung die Differenz zwischen dem sogenannten Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des beschädigten Fahrzeugs.

Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Betrag, der nötig ist, um ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen. Dies ist der Wert, den das Fahrzeug unmittelbar vor dem Unfall hatte, basierend auf Alter, Zustand und Kilometerstand.

Beispiel bei Totalschaden:

Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs: 15.000 €

Restwert nach dem Unfall: 3.000 €

Auszahlung durch die Versicherung: 12.000 €

In diesem Beispiel wird der Restwert, den das beschädigte Fahrzeug noch hat, von der Versicherung abgezogen, da der Halter das Fahrzeug theoretisch noch verkaufen könnte. Die Versicherung zahlt daher die Differenz aus, damit der Geschädigte sich ein vergleichbares Fahrzeug kaufen kann.

Bekomme ich den vollen Wiederbeschaffungswert von der Versicherung?

Die Auszahlung durch die Versicherung hängt stark davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden handelt. Bei einem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Bei einer Vollkaskoversicherung gelten je nach Tarif (AKB) und Versicherungsgesellschaft andere Regelungen.

In bestimmten Fällen kann auch eine Neuwertentschädigung in Betracht kommen, wenn das Fahrzeug nur wenige Monate alt war. Hier zahlt die Versicherung den Neuwert des Fahrzeugs, sodass der Geschädigte sich ein fabrikneues Auto anschaffen kann.

Was passiert mit dem Unfallfahrzeug?

Oftmals behält der Geschädigte das Unfallfahrzeug und verkauft es weiter, um den Restwert zu realisieren. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Versicherung verlangt, dass das beschädigte Fahrzeug verkauft wird, um den Restwert zu sichern. In diesem Fall hilft die Versicherung oder Restwertbörsen oft bei der Abwicklung des Verkaufs.

Sollte der Fahrzeughalter das beschädigte Fahrzeug nicht verkaufen wollen, kann er sich entscheiden, es zu behalten. Der Restwert wird jedoch in jedem Fall vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

Was tun, wenn der Restwert strittig ist?

In einigen Fällen können Unstimmigkeiten zwischen dem Geschädigten und der Versicherung über den ermittelten Restwert des Fahrzeugs entstehen. Obwohl der Geschädigte das Fahrzeug grundsätzlich behalten kann, gilt die Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, dass er verpflichtet ist, wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Wenn die Versicherung ein höheres Restwertangebot ermittelt, ist dieses in der Regel zu akzeptieren. In solchen Situationen kann es sinnvoll sein, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, um den ermittelten Restwert objektiv überprüfen zu lassen und so mögliche Konflikte zu klären.

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