Ein Autounfall kann viele Fragen aufwerfen, besonders wenn der Schaden am Fahrzeug so groß ist, dass eine Reparatur unwirtschaftlich erscheint. In solchen Fällen steht die Restwertermittlung nach dem Unfall im Vordergrund. Der Restwert eines Fahrzeugs spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung der Entschädigung, die der Geschädigte von der Versicherung erhält. Hier erkläre ich im Detail, wie der Restwert ermittelt wird, welche Beträge bei einem Totalschaden ausgezahlt werden und welche Rolle die Versicherung dabei spielt.
Was ist der Restwert? Der Restwert beschreibt den Marktwert eines Fahrzeugs nach einem Unfall in beschädigtem Zustand.
Wer ermittelt den Restwert? Ein unabhängiger Kfz-Gutachter oder die Versicherung bestimmt den Restwert anhand des Fahrzeugzustands, des Alters und der Marktlage.
Totalschaden: Was wird ausgezahlt? Die Versicherung zahlt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Gutachten: Wann wird es erstellt? Es wird in der Regel bei Haftpflichtschäden erstellt wenn Sie keine Schuld an dem Unfallhaben oder bei Streitigkeiten.
Wann zahlt die Versicherung? Bei einem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung, bei Vollkaskoschäden hängt es vom Tarif der eigenen Versicherung ab.
Was passiert mit dem Unfallfahrzeug? Sie können es behalten oder verkaufen, wobei der Restwert immer vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird.
Als unabhängiger Gutachter kann ich Ihnen dabei helfen, eine neutrale und fundierte Einschätzung des Restwerts Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall zu erhalten. Meine Aufgabe ist es, objektiv und transparent zu bewerten.
Der Restwert beschreibt den verbliebenen Marktwert eines Fahrzeugs in seinem beschädigten Zustand. Um diesen Wert festzustellen, beauftragt entweder die Versicherung oder der Geschädigte selbst einen unabhängigen Kfz-Gutachter. Der Sachverständige untersucht das Unfallfahrzeug und nimmt eine Schätzung vor. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die den Wert beeinflussen:
Nach der Begutachtung werden oft Angebote von Restwertbörsen eingeholt, bei denen spezialisierte Händler beschädigte Fahrzeuge erwerben. Das höchste Angebot dient in der Regel als Grundlage für den Restwert, den die Versicherung berücksichtigt.
Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Das bedeutet, dass es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, das Fahrzeug wieder instand zu setzen. In diesem Fall zahlt die Versicherung die Differenz zwischen dem sogenannten Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des beschädigten Fahrzeugs.
Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Betrag, der nötig ist, um ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen. Dies ist der Wert, den das Fahrzeug unmittelbar vor dem Unfall hatte, basierend auf Alter, Zustand und Kilometerstand.
Beispiel bei Totalschaden:
Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs: 15.000 €
Restwert nach dem Unfall: 3.000 €
Auszahlung durch die Versicherung: 12.000 €
In diesem Beispiel wird der Restwert, den das beschädigte Fahrzeug noch hat, von der Versicherung abgezogen, da der Halter das Fahrzeug theoretisch noch verkaufen könnte. Die Versicherung zahlt daher die Differenz aus, damit der Geschädigte sich ein vergleichbares Fahrzeug kaufen kann.
Die Auszahlung durch die Versicherung hängt stark davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden handelt. Bei einem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Bei einer Vollkaskoversicherung gelten je nach Tarif (AKB) und Versicherungsgesellschaft andere Regelungen.
In bestimmten Fällen kann auch eine Neuwertentschädigung in Betracht kommen, wenn das Fahrzeug nur wenige Monate alt war. Hier zahlt die Versicherung den Neuwert des Fahrzeugs, sodass der Geschädigte sich ein fabrikneues Auto anschaffen kann.
Oftmals behält der Geschädigte das Unfallfahrzeug und verkauft es weiter, um den Restwert zu realisieren. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Versicherung verlangt, dass das beschädigte Fahrzeug verkauft wird, um den Restwert zu sichern. In diesem Fall hilft die Versicherung oder Restwertbörsen oft bei der Abwicklung des Verkaufs.
Sollte der Fahrzeughalter das beschädigte Fahrzeug nicht verkaufen wollen, kann er sich entscheiden, es zu behalten. Der Restwert wird jedoch in jedem Fall vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
In einigen Fällen können Unstimmigkeiten zwischen dem Geschädigten und der Versicherung über den ermittelten Restwert des Fahrzeugs entstehen. Obwohl der Geschädigte das Fahrzeug grundsätzlich behalten kann, gilt die Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, dass er verpflichtet ist, wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Wenn die Versicherung ein höheres Restwertangebot ermittelt, ist dieses in der Regel zu akzeptieren. In solchen Situationen kann es sinnvoll sein, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, um den ermittelten Restwert objektiv überprüfen zu lassen und so mögliche Konflikte zu klären.