Wir sind Ihre glatte Lösung in einer sehr verbeulten Welt! Denn wir sind Ihre Experten für Schadensgutachten / Unfallgutachten aller Art.
Bei einem Haftpflichtschaden erstellen wir ein professionelles und Rechtssicheres KFZ Gutachten für die gegnerische Versicherung.
Diese Leistungen sind im Haftpflichtfall kostenfrei für Sie! Sie haben einen Anspruch auf einen neutralen / unabhängigen KFZ-Sachverständigen!
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Im Falle eines Haftpflichtschadens bei Ihrem Bus oder Nutzfahrzeuge entstehen Ihnen daher keine Kosten, da es ein Bestandteil der gesamten Schadenregulierung ist, sofern Sie keinerlei Teilschuld am Unfall haben.
Die gegnerische Versicherung übernimmt alle Kosten, geregelt nach BGB §249.
Wie z.B.: Gutachterkosten, Anwaltskosten, Wiederbeschaffungskosten, Abschleppkosten, auch bei einem Totalschaden, Bereitstellungskostenpauschale, möglich anfallende Verdienstausfallkosten, Nutzungsausfall o. Mietwagenkosten, Schmerzensgeld und die Heilbehandlungskosten.