KFZ Sachverständiger Greven Daniel Jahn
Daniel Jahn - KFZ Sachverständiger in Greven

Gutachten für Busse

Einen Unfall gehabt und nicht schuld? Wir helfen gerne weiter!

Wir sind Ihre Lösung in einer verbeulten Welt! Denn wir sind Ihre Experten für Schadensgutachten / Unfallgutachten aller Art.

Bei einem Haftpflichtschaden erstellen wir ein professionelles und Rechtssicheres KFZ Gutachten für die gegnerische Versicherung.

Diese Leistungen sind im Haftpflichtfall kostenfrei für Sie! Sie haben einen Anspruch auf einen neutralen / unabhängigen KFZ-Sachverständigen!

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

 

Im Falle eines Haftpflichtschadens bei Ihrem Bus oder Nutzfahrzeuge entstehen Ihnen daher keine Kosten, da es ein Bestandteil der gesamten Schadenregulierung ist, sofern Sie keinerlei Teilschuld am Unfall haben.

Die gegnerische Versicherung übernimmt alle Kosten, geregelt nach BGB §249.

Wie z.B.: Gutachterkosten, Anwaltskosten, Wiederbeschaffungskosten, Abschleppkosten, auch bei einem Totalschaden, Bereitstellungskostenpauschale, möglich anfallende Verdienstausfallkosten, Nutzungsausfall o. Mietwagenkosten, Schmerzensgeld und die Heilbehandlungskosten.

Ihre unschlagbaren Vorteile mit unserer Dienstleistung!

Ermittlung der Reparaturkosten nach Vorgaben des Hersteller
Wir kalkulieren Sonderfahrzeuge sowie Busse, wie es die Fahrzeug- und Aufbau-Hersteller vorgeben unter Berücksichtigung der Rahmen-Bedingungen des Schadenrechtes.
Entlastung der eigenen Mitarbeiter:innen
Dank unseres Schadenservice Plus halten wir Rücksprache mit Marken-Herstellern, Ihrer Werkstatt und Prüfen die Reparaturrechnungen, eigene Ersatzteil-Preis-Beschaffung, etc.
Kürzeste Standzeiten
Durch schnelle Abwicklung der Gutachten Erstellung.
Zu 100% keine Kosten
Unsere Sachverständigenrechnung wird zu 100% von der Versicherung des Schadenverursachers bezahlt.
Sicherheit für Ihre Mitarbeiter der Schadenabwicklung, denn wir übernehmen volle Verantwortung für unsere Gutachten.
Daniel Jahn - KFZ Gutachter in Greven
Jetzt kostenfrei anrufen
Telefonisch Montag bis Sonntag von
07:30 Uhr bis 22:00 Uhr für Sie erreichbar.

 Oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Gutachten im Haftpflichtschadenfall

Die entstehenden Kosten für unsere Leistung rechnen wir nach BGB § 249 direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Es ist kaum abschätzbar für einen Laien, wie hoch die Reparaturkosten nach einem Unfall sind oder was alles ermittelt werden muss!

Die richtige Vorgehensweise im Schadenfall ist sehr wichtig!
Kommen Sie zu uns!

Telefonisch Montag bis Sonntag von 07:30 Uhr bis 22:00 Uhr für Sie erreichbar.
Oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Starten Sie mit Rechtsanwalts–
Vollmacht richtig durch!

Unsere Rechtsanwälte benötigen Ihre Vollmacht, um Ihre Interessen vertreten zu können und für Sie die notwendigen nächsten Schritte gegenüber der Versicherung des Verursachers einleiten zu können.
Ihr Vorteil ist Sie brauchen sich nicht um die weitere Abwicklung zu kümmern. Wenn Sie eine Vollmacht unterschrieben haben, kann der Anwalt für Sie tätig werden und unter anderen Ihre Unfallakte anfordern. Ihre Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen und dass ohne Zeitverlust für Sie.
Weiterhin kann der Anwalt reagieren, falls die Versicherung Kürzungen an den Ihnen zustehenden Schadenspositionen vornimmt, wie z. B. Lohnkosten, Wertminderung, Schmerzensgeld oder Sonstiges. Mit der Vollmacht sind die Anwälte dann bevollmächtigt, für Sie Widerspruch einzulegen und gerichtlich bei nicht Zahlung zu klagen.

Durch das Unterzeichnen der Vollmacht im Haftpflichtfall entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Unsere Leistungen für Bus und Nutz- & Sonderfahrzeuge

Ausführliche Schadengutachten & Wertgutachten
Kostenvoranschlag / Kurzgutachten
Beweissicherungsgutachten
Technische Gutachten u.a. Motor- ,Sonderschäden
Fundierte Stellungnahmen bei Kürzungen
Fortlaufender Kundensupport
Plausibilität Prüfung der Werkstattrechnung
Offizielle Reparaturbestätigung
Ermittlung der Wertminderung
Rückwirkende Marktwertanalyse
Errechnung von Nutzungsausfallentschädigung
Ermittlung der Wiederbeschaffungskosten bei Totalschaden

Unser SERVICE-Plus

Kein Problem zu Groß, kein Weg zu weit! Rufen Sie uns an.
Bei uns erhalten Sie kurzfristige Termine, ggf. schon am gleichen Tag nach Ihrer Beauftragung.

Wir begutachten direkt bei Ihnen in Ihrer Werkstatt, auf der Arbeit, beim Abschleppdienst - wo auch immer Ihr Fahrzeug steht.

Unfallschaden am Fahrzeug und
fiktive Abrechnung

Auch bei einer fiktiven Abrechnung leistet der Versicherer des Verursachers Schadensersatz auf Basis des erstellten Gutachtens, ohne dass der Schaden tatsächlich repariert werden muss.

Sollten Sie sich entschieden haben, den entstandenen Unfallschaden nicht reparieren zu lassen, so ist das Recht auf Ihrer Seite.

Wenn Sie den entstandenen Schaden jedoch nicht beheben lassen möchten, so haben Sie trotz einer fiktiven Abrechnung Anspruch auf alle Ersatzleistung. Ebenso auf die Nettoreparaturkosten, sowie auf Wertminderung und Bereitstellungskostenpauschale.

Nutzungsausfall

Wurde Ihr Fahrzeug bei einem Unfall Unverschuldeten beschädigt, so steht Ihnen für die Reparaturdauer oder für Wiederbeschaffung (z. B. auch bei Totalschaden) ein Mietwagen zu.

Sie können sich aber auch alternativ, den Nutzungsausfall nach der Reparatur auszahlen lassen. Hier sind ausschlaggebend die Ausstattung und das Alter Ihres Fahrzeuges sowie dessen Einstufung in sogenannte Nutzungsausfallgruppen.

Wertminderung

In einem Kostenvoranschlag der Werkstatt wird dies nicht berücksichtigt
Schon bei einer Schadenhöhe (über 1000 Euro) können Sie eine Wertminderung für Ihr Fahrzeug geltend machen. Ausschlaggebend hier sind das Alter und die Ausstattung sowie der Reparaturumfang.
Die Voraussetzungen sind:
• Technische oder optische Mängel, die zurückbleiben oder der Wiederverkaufswert gemindert ist.
• Es sind aufwendige Schweiß-, Richt-, Spachtel- und Lackierarbeiten erfolgt.
• Das Alter Ihres ist nicht älter als 5 Jahre.
• Die Laufleistung.
• An Ihrem Fahrzeug bestehen keine Vorschäden.
Bei älteren Fahrzeug kann es auch nach aktueller Rechtsprechung Wertminderung geben, wenn sich Ihr Fahrzeug in einem „guten Zustand“ befindet.
Hier liegt die Empfehlung, sich, zur Feststellung der Wertminderung ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen.
Wir sind Ihr Partner im unverschuldeten Schadenfall

Wir sind ein unabhängiges und weisungsfreies Sachverständigenbüro im Münsterland. Unsere Kompetenzen ist eine schnelle und zuverlässige Erstellung von Gutachten. Wir begutachten Ihren Unfallschaden, unterstützen Sie beim Schriftverkehr mit der Versicherung und organisieren auf Wunsch die rechtliche Beratung.

Eine kurzfristige Terminabsprache ist für uns selbstverständlich. Wir beraten Sie gerne, egal wie hoch der Schaden ist.
Unsere Serviceleistungen:
• Bewertung
• Beweissicherungen
• Schadengutachten
• Technische Gutachten
Ihre Vorteile:
• Unabhängige und faire Gutachtenerstellung
• Unterstützung beim Schriftverkehr mit Versicherungen
• Kooperation mit der Werkstatt und Anwalt Ihres Vertrauens
• Profitieren Sie von unserem Partnernetzwerk (Werkstätten, Rechtsanwälte)
• kompetent, schnell, unabhängig und fair
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Über das Schadensformular können Sie mir schnell und einfach Bilder und Daten zukommen lassen.
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