Sind Sie als Besitzer oder als Vertreter eines Unternehmens unverschuldet mit einem Lkw oder Sonderfahrzeug in einen Verkehrsunfall involviert?
Dann ist es in Ihrem Interesse, den entstandenen Schaden schnellstens zu regulieren. Um all Ihre Rechte zu wahren, sollte nach einem Unfall ein Schadensgutachten seitens eines unabhängigen und zertifizierten Kfz-Sachverständigen erstellt werden. Sollte das Gutachten von der gegnerischen Versicherung vorgenommen werden, ist nicht auszuschließen, dass die Unabhängigkeit des Gutachters nicht voll und ganz gegeben ist und Sie nicht voll und ganz auf Ihre Kosten kommen werden. Ein oft scheinbar leichter Schaden kann weittragende Folgen haben, die nicht immer auf den ersten Blick erkennbar sind. Ein Fahrzeug-Sachverständiger, der speziell auf LKW und Sonderfahrzeuge geschult ist, stellt den Sachverhalt in kürzester Zeit fest. Hierbei ist wichtig zu erwähnen, dass bei einem nicht verschuldeten Unfall alle entstehenden Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Der entstandene Schaden an Ihrem Fahrzeug bedeutet eine Wertminderung, die bezogen auf den Schadenumfang, Fahrzeugwert und des Fahrzeugalters errechnet wird! Damit Ihre Ansprüche als Unfallgeschädigter nicht kleiner gemacht werden, muss Ihr Schaden in einem Gutachten im richtigen Ausmaß erfasst werden. Wir erstellen als kompetente und unabhängige Sachverständige eine detailgetreue Beurteilung Ihres LKW oder Sonderfahrzeuges. Diese Grundlage dient dann für alle daraus entstehenden Ansprüche.
Es ist im Haftpflichtfall Ihr Recht, für einen Fahrzeugschaden ein Gutachten bei einem freien Sachverständigen zu beauftragen. Dieses Gutachten von einem zertifizierten Kfz-Sachverständigen stellt eine Beweissicherung dar.
Sie dient bei eventueller Streitigkeit vor Gericht als Anspruchsgrundlage.
Außerdem ist es in diesen Zeiten immer empfehlenswert, einen Anwalt mit der einfachen Abwicklung des Schadens zu beauftragen, damit Ihnen nicht noch ein zeitlicher Schaden entsteht. Sollte die Versicherung doch wie so oft ungerechtfertigterweise Kürzungen vornehmen, hat der Anwalt dann die Möglichkeit, Ihre Rechte bei Bedarf durchzusetzen. Auch diese entstehenden Kosten werden von der gegnerischen Versicherung ausgeglichen.